Gerichts-
verwertbare

Gutachten

Gerichtsverwertbare
Gutachten

Gerichtsverwertbare Gutachten

Im Rahmen der Gutachterlichen Tätigkeiten werden durch unsere öffentlich bestellt und vereidigten Gerichtssachverständigen technische Gutachten, gemäß der VDI Richtlinie 3822, erstellt. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass erstellte Hypothesen grundsätzlich unter Zuhilfenahme der instrumentellen Analytik geprüft und hierdurch bestätigt oder widerlegt werden. Somit ist sichergestellt, dass im Gerichtswesen keine Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, welche bspw. nur auf Hypothesen beruhen. Im Gerichtswesen häufig gestellte Fragen, wie etwa Fragestellungen zu Verschleiß, Mangel oder vorliegenden Brüchen, werden dezidiert, gemäß Stand der Technik, beantwortet.

Unser Labor ist Bundesweit für Amtsgerichte, Landgerichte sowie Oberlandesgerichte tätig.

Gutachten
für die Industrie

Häufig ist es zielführend die rein im Labor ermittelten Daten und Werte in Form eines Gutachtens zu formulieren, welches gemäß der VDI Richtlinie 3822 wesentliche Parameter, wie beispielsweise die zugestellte Anamnese, berücksichtigen. Hierdurch können häufig langjährige Gerichtsprozesse vermieden werden, da die streitenden Parteien durch die instrumentelle Auswertung Klarheit über primäre Schadensursachen bekommen (Klärung der Verantwortlichkeit).